Wertermittlung

Als erfahrener Immobilienmakler und Sachverständiger für Immobilienbewertung (u.a. Dekra-zertifiziert, seit 1994 Berufserfahrung) biete ich – Oliver Creon – Ihnen verlässliche Markt- und Preistransparenz.

Ihre Immobilie stellt für Sie einen wichtigen Vermögenswert dar. Darum sollten Sie auch ihren Wert genau kennen. Ist der angesetzte Preis zu gering, verlieren Sie Geld; ist er hingegen zu hoch,  erschwert dies den Verkauf erheblich und kann sehr negative Auswirkungen haben. Hier ist Präzision gefragt.

VERKAUFSPREISSCHÄTZUNG – der schnellste Weg, um eine reale Vorstellung vom Wert Ihrer Immobilie zu erhalten! Diese Schätzung reduziert ein Verkehrs-wertgutachten auf die wichtigsten Zahlen und dient in erster Linie der Ermittlung eines realistischen Angebotspreises.

Wenn Sie einen Vermittlungsauftrag für Ihre Immobilie erteilen wollen, ist die Verkaufspreiseinschätzung für Sie vorab kostenfrei.

VERKEHRSWERTERMITTLUNG – wichtig u.a. für Ihre familiäre Finanzplanung, z.B. Überschreibung der Immobilie auf Kinder, im Erbfall zur Überprüfung der vom Finanzamt angesetzten Erbschaftssteuer, bei Trennungen und Aufteilungen. In zahlreichen Fällen konnten durch meine Bewertungen schon erheblich Steuern gespart und schwerwiegende Konflikte vermieden werden.

Die Grundlagen der Ermittlung der Verkehrswerte von bebauten und unbebauten Grundstücken bestehen aus einer Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften, die vom Sachverständigen in jedem Einzelfall zu berücksichtigen sind, insbesondere nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 194 Baugesetzbuch (BauGB):

„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

sowie den weiteren Regelungen, die sich aus den zu beachtenden Gesetzen über die Regelung der Miethöhen, der Baunutzungsverordnung und den sonstigen Bestimmungen des Baugesetzbuches ergeben.

Immobilien-Börsen bieten Wertermittlungen „in drei Minuten für unter 30 Euro“ im Schnellverfahren an. Das zunächst verlockende Angebot lässt Immobiliensachverständige verzichtbar erscheinen.

Aber gerade hier zeigt sich der Wert des Sachverständigen; ein intelligentes Messinstrument, das durch Erfahrung den Besonderheiten des Marktes Rechnung trägt und Werte ermittelt, die objektiv sind.

Bei Wertermittlungen gibt es häufig statistische Verzerrungen. Preise, die online abgebildet werden, entsprechen selten denen, die später beurkundet werden. Wie belastbar sind Durchschnittswerte ? Es mag Straßen geben, in denen in  zehn Jahren nur drei Verkäufe stattfanden.

Angenommen, eines der Objekte wäre durch Sondereffekte gekennzeichnet und hätte  durch Ausstattung oder untypisch positiven Grundstückszuschnitt einen sehr hohen Kaufpreis erzielt ? Wie viel wäre der Durchschnitt aus drei Objekten wert, wenn eben doch das Elternhaus vom zurückkehrenden Sohn wieder erworben worden wäre – zum halben marktüblichen Preis ?

Hier ist die Leistung eines erfahrenen Immobiliensachverständigen wichtig. Seine Erfahrung aus einer regelmäßigen Tätigkeit im aktuellen lokalen Marktumfeld gewährleistet eine realistische Einschätzung und Werte, die auch in Relation zueinander passen. So wird er Aussagen treffen, die in Durchschnittswerten nur partiell enthalten sind. Er wird Ihr Objekt besichtigen, den Einzelfall erfassen und so einen genauen Eindruck gewinnen und vermitteln können.